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UVV-Fahrzeuge

Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift) handelt es sich um eine gesetzliche Prüfung für dienstlich genutzte Fahrzeuge. Alle Firmen mit einem Fuhrpark sind neben einer Führerscheinkontrolle und einer Fahrerunterweisung dazu verpflichtet, die UVV regelmäßig – mindestens einmal jährlich – durchzuführen.

Die Unfallverhütungsvorschrift ist im DGUV Vorschrift 70 geregelt und besagt, dass alle Unternehmen in der Pflicht stehen, ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge „bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.“

Die UVV-Prüfung gilt für dienstlich bzw. gewerblich genutzte Pkw, Lkw und Busse.

Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich niederzulegen und müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Wer die Prüfung nicht zeitgerecht oder gar nicht durchführt, riskiert ein Bußgeld.

Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung und die „Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge“ DGUV V 70. Ihr unterliegen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge.

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