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FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen nach einem Verkehrsunfall und Begrifflichkeiten 

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und Gutachten ?

Als Kostenvoranschlag (KV) bezeichnet man ein Reparaturkostenangebot einer Kfz-Werkstatt. Der Schaden wird durch eine Werkstatt aufgenommen und diese ermittelt die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen ist weitaus umfassender. Neben einer intensiven Begutachtung des durch den Unfall entstandenen Schadens und die Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturosten, werden in einem Gutachten ggfs. auch der merkantile Minderwert, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des verunfallten Fahrzeugs bestimmt. Daneben bestimmt der Gutachter auch die voraussichtliche Reparaturdauer und legt fest, welche Kosten für einen Mietwagen ersetzt bzw. verlangt werden können. Das Gutachten durch einen anerkannten Kfz-Sachverständigen ist daher weitaus detaillierter und fasst alle Informationen zusammen die erforderlich sind, um den Unfallschaden vollumfänglich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzurechnen.

Wer bezahlt die Kosten eines Kfz-Sachverständigen für die Erstellung eines Gutachtens ?

Die Kosten eines Kfz-Sachverständigen, die für die Anfertigung eines Schadensgutachtens entstehen, werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Nur in den Fällen, in denen der Unfallschaden die Bagatellgrenze von ca 750,00 EUR nicht erreicht, kann die Übernahme von Sachverständigenkosten abgelehnt werden.

Hierführ erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten, welches des Schaden mittels Fotodokumentation und einer Reparaturkalkulation belegt.

Einer fiktiven Abrechnung des Schadens steht dem in diesem Falle auch nichts entgegen.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Kasko- und Haftpflichtschaden ?

Zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung gibt es bedeutsame Unterschiede: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Autobesitzer. Sie regelt Schäden, die Sie als Unfallverursacher an Fahrzeugen anderer Unfallbeteiligter verursachen.

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, mit der Sie Unfallschäden am eigenen Fahrzeug absichern können. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen (AKB) zwischen der Versicherung und Ihnen. Achtung: Die Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften können unterschiedlich sein. Außerdem haben Sie gewisse Wahlrechte, zum Beispiel eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung abzuschließen.

Was bedeutet fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ?

Als Unfallgeschädigter haben Sie – wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht übersteigen – grundsätzlich ein Wahlrecht, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen (konkrete Abrechnung) oder ob Sie die im unabhängigen Gutachten ermittelten Reparaturkosten ausbezahlt haben möchten (fiktive Abrechnung).

Zu beachten ist, dass bei einer fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer nur noch erstattet wird, wenn sie auch tatsächlich angefallen und nachgewiesen ist (vergleiche hierzu § 249 BGB). Dieses gilt nicht für Personen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Liegen die Reparaturkosten oberhalb von 70%, wird bei der fiktiven Abrechnung nach herrschender Rechtsprechung der Restwert in Abzug gebracht (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Entschädigungsbetrag).

Was bedeutet Nutzungsausfall ?

Die Nutzungsausfallentschädigung wird gezahlt, wenn wegen der Schädigung einer Sache deren Nutzung durch den Eigentümer für eine gewisse Zeit nicht möglich und der Geschädigte über kein weiteres Fahrzeug verfügt, das er nutzen kann.

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer und dem entsprechenden Tagessatz für das Fahrzeug. Dieser Tagessatz  ist aus einer sogenannten Nutzungsausfallentschädigungstabelle zu entnehmen oder von einem Sachverständigen zu erfragen.

Was ist der Restwert ?

Der Restwert ist der Wert des Kraftfahrzeuges nach dem Unfall im unreparierten Zustand. Meist ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger den Wert auf dem allgemeinen Markt. Berücksichtigt werden dabei das konkrete Schadenbild und die regionalen Marktgegebenheiten.

Was ist die Schadenminderungspflicht ?

Bei jedem Schaden ist der Geschädigte verpflichtet, so zu handeln, als wenn für den angefallenen Schaden keine Versicherung eintreten würde und alle Kosten von ihm selbst zu tragen sind.

Durch die Rechtsprechung gilt der Grundsatz, dass die Kosten zu ersetzen sind, die ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch aufwenden würde.

Was ist ein Totalschaden ?

Als Totalschaden bezeichnet man solche Schäden deren Reparaturkosten unverhältnismäßig höher sind, als der Wiederbeschaffungswert (wirtschaftlicher Totalschaden) eines vergleichbaren Fahrzeuges.

Was bedeutet Wertminderung ?

Bei einem eventuellen Verkauf Ihres Autos dürfen Sie dem potentiellen Käufer nicht verschweigen, dass das zum Verkauf stehende Fahrzeug einen Unfallschaden hatte.

Dieses hat zur Folge, dass das Fahrzeug zu einem geringeren Wert verkauft werden muss.

Dieser Verkaufsverlust ist die Wertminderung des entsprechenden Fahrzeuges.

Die Höhe wird meist von einem Sachverständigen im Gutachten ermittelt.

Was ist der Wiederbeschaffungswert ?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges zum Schadenszeitpunkt aufgewendet werden muss.

Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Besitzverhältnisse, den festgestellten Fahrzeugzustand, evtl. festgestellte Alt- oder Vorschäden, die Sonderausstattungen und Zubehör, die Fälligkeit von Haupt- und Abgasuntersuchungen, die regionale und saisonale Marktlage sowie alle übrigen im Wesentlichen den Wert des Fahrzeuges beeinflussenden Faktoren.

Was ist die 130% Regelung / Opfergrenze

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instand setzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.

Was bezeichnet man als Schadenersatzleistung ?

Unter Schadenersatzleistungen versteht man z.B.: 

  • Abschleppkosten
  • Ersatzteilpreisaufschläge
  • Fahrzeugschaden
  • Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld, Behandlungskosten
  • Umbaukosten
  • Verbringungskosten
  • Verdienstausfall
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten

Die Höhe der Ersatzleistung wird durch die Versicherungssumme, die Deckungssumme, den Versicherungswert sowie durch die eigentliche Schadenhöhe begrenzt.