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Achtung ! Schadensteuerung durch Versicherung !

Nun geht es um die Versicherung… Damit Sie auch Ihren Schaden ersetzt bekommen, beachten Sie folgende Tipps:

Die gegnerische Versicherung ist ein Unternehmen, welches seinen Aktionären gegenüber verantwortlich ist und nicht Ihnen als Unfallopfer.
Je weniger die Versicherung aus dem Unfall zahlt, um so besser für die Versicherung und deren Aktionäre, und umso schlechter für Sie.

Deshalb gilt: Fragen Sie die gegnerische Versicherung niemals um Rat, wenn es um die Regulierung des Schadens geht.

Hier habe ich Ihnen einen einige Tipps für den Schadenfall zusammen gestellt:

Ihr gutes Recht !!

Sie als Geschädigter haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadenermittlung zu beauftragen !

Nicht überreden lassen !

Die Versicherungen bieten mittlerweile sehr oft an den Schaden schnell und unkompliziert zu regeln, dass sogenannte Schadensmanagement und vermitteln dann auch sofort einen eigenen Kfz-Gutachter.

Dafür beschäftigen die Versicherungsunternehmen sehr gut ausgebildete Sachbearbeiter, welche bereits am Telefon versuchen, Sie von Ihrem guten Recht abzubringen.

Kostenkontrolle durch Streichung !
Kfz-Haftpflichtversicherungen beauftragen immer häufiger Prüfdienste, die Rechnungen und Gutachten bearbeiten und Kürzungen vornehmen, etwa bei Ersatzteilen oder Verbringungskosten. Dabei wird sogar gegen geltende Rechtsprechung verstoßen.

Hinterfragen Sie alles !

Auch bei einer voraussichtlichen Schuldzuteilung haben Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.

Das gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen KFZ-Sachverständigen beauftragt hat und dessen Gutachten bereits vorliegt !